Diskriminierung/ Benachteiligung
Im rechtlichen Sinn liegt Diskriminierung vor, wenn Menschen ungerecht behandelt werden – etwa wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung.
Diskriminierung kann sowohl absichtlich als auch unbewusst passieren. Häufig beruht sie auf Vorurteilen oder gesellschaftlichen Vorstellungen davon, was als „normal“ gilt. Man unterscheidet direkte Diskriminierung – zum BeispielBeispiel, wenn jemand wegen seines Namens nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird – und indirekte Diskriminierung, die schwerer erkennbar ist. Letztere liegt etwa vor, wenn scheinbar neutrale Anforderungen wie „akzentfreie Deutschkenntnisse“ formuliert werden, obwohl sie für die Tätigkeit gar nicht notwendig sind.
Oft wirken auch mehrere Diskriminierungsmerkmale zusammen – etwa Herkunft, Religion und Geschlecht. Diese sogenannte Mehrfachdiskriminierung kann die Benachteiligung noch verstärken, etwa bei einer muslimischen Frau mit einem nichtdeutschen Namen (Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2025).