Reproduktive Rechte und Behinderung
Reproduktive Rechte bezeichnen die Menschenrechte, die allen Menschen das Recht zusichern, frei, selbstbestimmt und ohne Diskriminierung über Fragen der Fortpflanzung zu entscheiden. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung zu entscheiden. Historisch und gegenwärtig sind diese Rechte jedoch häufig verletzt worden, etwa durch Zwangssterilisationen, eingeschränkten Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen, fehlende barrierefreie Gesundheitsangebote oder durch gesellschaftliche Annahmen, Menschen mit Behinderungen seien nicht zur Elternschaft geeignet. Besonders Frauen mit Behinderungen sind davon betroffen. Unterstützung und inklusive Angebote wie Elternassistenz können helfen, diese Rechte tatsächlich umzusetzen. Das Ziel ist ein Gesundheitswesen, das alle Menschen gleichberechtigt in Fragen von Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Elternschaft unterstützt.