Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Menschen vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde. Im Ausweis steht wie hoch der Grad der Behinderung ist (z. B. 50, 70, 100) und ob es Merkzeichen gibt, wie z. B. „G“ für eingeschränkte Beweglichkeit oder „B“ für Begleitperson. Im Ausweis stehen keine Krankheiten oder Diagnosen. Diese Informationen prüft das Versorgungsamt, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
Der Ausweis hilft dabei, bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu nutzen. Es gibt zwei farbliche Unterscheidungen des Ausweises. Ein grüner Ausweis ist für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, aber ohne bestimmte Merkzeichen.
Ein grün-orangefarbener Ausweis wird ausgestellt, wenn ein oder mehrere Merkzeichen im Ausweis vermerkt sind. Mit diesem Ausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche genutzt werden (z.B. Wertmarke für Bus und Bahn, Parkausweise):
- G (gehbehindert)
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- B (Begleitperson erlaubt)
- H (hilflos)
- Gl (gehörlos)