Skip to main content

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Inhalt: Allgemeine Informationen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet mit seinen 33 Paragrafen allen Menschen in Deutschland Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, religiöser Zugehörigkeit, Rassismus, Antisemitismus, chronischer Erkrankung oder Behinderung. Das Gesetz trat am 18. August 2006 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert.

Der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verwendete Behinderungsbegriff gleicht dem der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine Behinderung wird dabei nicht nach ihrem Grad bestimmt, wie es etwa bei der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises der Fall ist. Der gesetzliche Schutz gilt somit für alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Schwere ihrer Beeinträchtigung oder Erkrankung. Darüber hinaus werden auch nahe Angehörige, beispielsweise Eltern von Menschen mit Behinderung, vom Diskriminierungsschutz des Gesetzes erfasst. 

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird zwischen Benachteiligung und Diskriminierung unterschieden. Eine Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn für eine Benachteiligung keine Rechtfertigungsgründe gelten. Solche Gründe sind im Einzelfall zu prüfen.