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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Inhalt: Allgemeine Informationen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet mit seinen 33 Paragrafen allen Menschen in Deutschland Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, religiöser Zugehörigkeit, Rassismus, Antisemitismus, chronischer Erkrankung oder Behinderung. Es bezieht sich auf die Bereiche Arbeit, Alltagsgeschäfte sowie Wohnungssuche. Das Gesetz trat am 18. August 2006 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird zwischen Benachteiligung und Diskriminierung unterschieden. Eine Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn für eine Benachteiligung keine Rechtfertigungsgründe gelten. Solche Gründe sind im Einzelfall zu prüfen.