UN-Behindertenrechtskonvention
Inhalt: Grundlegende Informationen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von den Vereinten Nationen im Jahr 2006 verabschiedet wurde. Nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten, ist es 2008 international in Kraft getreten. Das Übereinkommen schützt und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Konvention ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die UN-BRK enthält eine Reihe von Bestimmungen, die sich auf verschiedene Bereiche des Lebens von Menschen mit Behinderungen beziehen, darunter Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Inklusion und politische Teilhabe. In Bezug auf die Bildung legt die Konvention besonderen Wert auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Bildungssystemen und die Notwendigkeit, Barrieren in diesem Bereich abzubauen.
Im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es:
Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. (Art. 24 Abs. 5)
Artikel 24 der UN-BRK legt den Schwerpunkt auf das Recht von Menschen mit Behinderungen auf inklusive Bildung. Die Bestimmungen dieses Artikels verpflichten jene Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben, sicherzustellen, dass ihre Bildungssysteme inklusiv sind und sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Bildung für alle zugänglich zu machen. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Unterstützung sowie die Beseitigung von Barrieren ein, die den Zugang zu Bildung behindern können.
Die Verfügbarkeit von Barrierefreiheit muss sowohl in physischer als auch in digitaler Form stattfinden. Es muss sichergestellt werden, dass sowohl Gebäude als auch technische Ausstattung und digitale Ressourcen zugänglich und nutzungsfreundlich sind. Zusätzlich ist relevant, dass Lehrende und Unterstützungspersonal geschult und in der Lage sind, individuelle Unterstützung bereitzustellen.