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Behinderung

Das Wort Behinderung berücksichtigt auch die soziale Dimension. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert den Begriff Behinderung wie folgt:

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen,die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." (Art. 1 UN-BRK)

Demnach liegt die Behinderung nicht in der einzelnen Person, sondern "entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigungen und verschiedenen Barrieren in der Umwelt und Gesellschaft" (Fisseler, 2020). Es ist häufig nicht die eingeschränkte Sehkraft an sich, die das Leben der betroffenen Person beeinträchtigt, sondern die Barrieren im Umfeld, wie beispielsweise unleserliche Texte, Verkehrsschilder usw... (Sozialhelden e.V./Leidmedien.de, o.D.). Erst Barrieren machen aus einer individuellen Beeinträchtigung eine Behinderung.