Behinderung
Das Wort Behinderung berücksichtigt auch die soziale Dimension. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert den Begriff Behinderung wie folgt:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art. 1 UN-BRK (PDF), Stand November 2018).
Behinderung ist nicht etwas, das allein in der betroffenen Person „liegt“. Sie entsteht erst durch das Zusammenspiel von individuellen Beeinträchtigungen und äußeren Barrieren aus der Umwelt sowie der Gesellschaft. Es ist häufig nicht die eingeschränkte Sehkraft an sich, die das Leben der betroffenen Person beeinträchtigt, sondern die Barrieren im Umfeld, wie beispielsweise unleserliche Texte, Verkehrsschilder usw. Erst Barrieren machen aus einer individuellen Beeinträchtigung eine Behinderung (Sozialhelden e.V./Leidmedien.de, letzter Zugriff im Juli 2025).
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