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Chancengleichheit

Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, sozialem Status, Alter, Religion oder Behinderung die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungswege zu beschreiten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es geht dabei nicht um die Garantie gleicher Ergebnisse, sondern um die faire Verteilung von Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie die gleichen Chancen auf Bildung, Arbeit, kulturelle Teilhabe und politische Mitbestimmung. Chancengleichheit ist eng mit den Prinzipien Gerechtigkeit, Teilhabe und Inklusion verbunden.

Rechtlich verankert ist Chancengleichheit u. a. im Grundgesetz (Art. 3 GG), das Benachteiligung aufgrund von Behinderung untersagt, sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die gleiche Chancen und Rechte für Menschen mit Behinderungen fordert.