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Assistenz/ Assistenznehmer*in/ Assistenzgeber*in

Unter bestimmten Bedingungen haben sowohl angestellte als auch selbstständige Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine Arbeitsassistenz. In diesem Unterstützungsmodell übernimmt die Person mit Behinderung die Rolle der Assistenznehmerin, während die helfende Person als Assistenzgeberin fungiert. Die Unterstützung beschränkt sich auf organisatorische oder praktische Hilfen wie das Vorlesen von Texten, Dolmetschen oder einfache Handreichungen – die eigentliche fachliche Arbeit wird von der Person mit Behinderung selbst erledigt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Kosten für eine Arbeitsassistenz getragen werden. Informationen dazu bieten zum Beispiel Inklusionsämter oder die Agentur für Arbeit. Im Alltag werden auch informelle Hilfen oft als Assistenz bezeichnet – etwa wenn das Personal in einer Kultureinrichtung einer Besucherin mit Behinderung den Weg zum Sitzplatz zeigt.