Teilhabe
Teilhabe bezeichnet das Recht und die Möglichkeit aller Menschen, in allen gesellschaftlichen Bereichen – wie Bildung, Arbeit, Politik, Kultur und Freizeit – aktiv mitzuwirken und von ihnen zu profitieren. Im Kontext von Behinderung bedeutet Teilhabe, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur Zugang erhalten, sondern auch gleichberechtigt und selbstbestimmt an gesellschaftlichen Prozessen beteiligt sind. Der Begriff beschreibt nicht nur das „Dabeisein“, sondern das aktive Einbezogensein in Lebenssituationen mit der Möglichkeit zur Selbstbestimmung, Daseinsentfaltung und Anerkennung.
Mit dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Begriff in Deutschland eine besondere sozialpolitische Bedeutung erhalten. Teilhabe wird hier als zentrales Ziel von Leistungen zur Rehabilitation verstanden. Statt Menschen mit Behinderungen „zu versorgen“, liegt der Schwerpunkt heute auf Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und gleichberechtigter Teilhabe. Leistungen nach dem SGB IX sollen bestehende Hürden ausgleichen und die volle Integration in die Gesellschaft fördern.
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