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Gleichstellung

Unter Gleichstellung ist die rechtliche und tatsächliche Gleichbehandlung aller Menschen, unabhängig von individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung zu verstehen. Ziel ist, bestehende Benachteiligungen abzubauen und allen Menschen gleiche Rechte, Chancen und Teilhabemöglichkeiten zu sichern. Dies schließt auch ein, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen und die gleichen Möglichkeiten zur Bildung, Arbeit, politischen Partizipation und gesellschaftlichen Teilhabe haben wie Menschen ohne Behinderungen. Gleichstellung geht über reine formale Gleichberechtigung hinaus und umfasst auch aktive Maßnahmen (z. B. Abbau von Barrieren, Schaffung von Nachteilsausgleichen), um tatsächliche Gleichheit herzustellen.

Rechtlich ist Gleichstellung in Deutschland im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 GG) verankert, das die Benachteiligung wegen Behinderung verbietet. Auf internationaler Ebene betont die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Gleichstellung als grundlegendes Menschenrecht.