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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen sind gesetzlich verankerte Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen, die dazu dienen, behinderungsbedingte Benachteiligungen oder Mehraufwendungen in verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Arbeit, Bildung, Mobilität, Steuern) zu kompensieren und so die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Nachteilsausgleiche gibt es auch für Prüfungen (z. B. Schreibzeitverlängerungen, Umwandlung von Prüfungsformen) oder bei der Zulassung zu Studiengängen.