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Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

An Hochschulen in Deutschland gibt es in der Regel Beauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Diese Person fungiert als zentrale Ansprechstelle für Studierende, die sich aufgrund einer Behinderung oder einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung beraten lassen möchten.

Die Aufgaben umfassen u. a.:

  • Beratung zu Nachteilsausgleichen (z. B. bei Prüfungen, Fristen oder Studienorganisation)
  • Unterstützung beim Zugang zu barrierefreien Studienmaterialien und digitaler Barrierefreiheit
  • Information über rechtliche Ansprüche und finanzielle Hilfen (z. B. BAföG-Regelungen, Hilfsmittel)
  • Vermittlung an weitere Service- und Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Hochschule

Beauftragte wirkt zudem häufig auf struktureller Ebene an der Hochschule mit, indem sie sich für den Abbau von Barrieren, die Sensibilisierung von Lehrenden sowie die Umsetzung inklusiver Strukturen im Studium einsetzen.

Rechtliche Grundlage ist u. a. die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die gleichberechtigten Zugang zu Hochschulbildung fordert, sowie die jeweiligen Hochschulgesetze der Bundesländer, in denen die Einrichtung einer solchen Beauftragtenstelle vielfach vorgesehen ist.