Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, legt fest wie stark sich die Behinderung(en) des Einzelnen unabhängig von beruflicher Tätigkeit und Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 durch das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage sozialmedizinischer Begutachtung festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person in Deutschland als schwerbehindert. Fälschlicherweise wird im Sprachgebrauch von Prozent gesprochen. Über den GdB hinaus können zusätzliche Merkzeichen einige Formen dauerhafter Teilhabebeeinträchtigung formalisieren und berechtigen zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen oder Unterstützungsleistungen (z. B. G, H, Gl …).
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