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Blindengeld

Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für blinde Menschen, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Die monatliche Höhe in Nordrhein-Westfalen beträgt derzeit 913,19 € für Erwachsene unter 60 Jahren und 473,00 € für Personen ab 60 Jahren. Minderjährige erhalten 457,38 €. Taubblinde Menschen erhalten die o. g. Leistung plus Gehörlosengeld in Höhe von 77,00 Euro monatlich. Bei Pflegeleistungen oder Heimunterbringung kann das Blindengeld gekürzt werden. Anträge werden beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL) gestellt.