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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten in Betrieben, Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland. Sie setzt sich für die Rechte, Teilhabe und Gleichstellung dieser Beschäftigten ein und wirkt auf den Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz hin.

Zu den zentralen Aufgaben der SBV gehören:

  • Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter,
  • Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und Maßnahmen der betrieblichen Integration,
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber*innen, Betriebs- oder Personalrat sowie Integrationsamt,
  • Initiativen zur Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen und zur Förderung der beruflichen Entwicklung von Menschen mit Behinderungen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 176–182, das die Rechte, Pflichten und Wahlverfahren der Schwerbehindertenvertretung regelt.