Schwerbehinderung
Von einer Schwerbehinderung spricht man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vom Versorgungsamt festgestellt wurde.
Von einer Schwerbehinderung spricht man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vom Versorgungsamt festgestellt wurde.
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