Blindengeld
Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für blinde Menschen, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Die monatliche Höhe in Nordrhein-Westfalen beträgt derzeit 913,19 € für Erwachsene unter 60 Jahren und 473,00 € für Personen ab 60 Jahren. Minderjährige erhalten 457,38 €. Taubblinde Menschen erhalten die o. g. Leistung plus Gehör¬lo-sen¬geldGehörlosengeld in Höhe von 77,00 Euro monatlich. Bei Pflegeleistungen oder Heimunterbringung kann das Blindengeld gekürzt werden. Anträge werden beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL) gestellt.