3. Konkrete Bedeutung für Lehrende
Inhalt: Aufgaben von Ihnen als Prozessbeteiligte*n.
Aufgrund der Komplexität sind Sie als Lehrperson nicht für die Beantragung, Bewilligung oder Zuteilung von NTA zuständig. Typische Aufgaben, die Ihnen als Akteur*in in diesem Prozess zufallen, sind die Folgenden:
- Signalisieren Sie den Studierenden eine Bereitschaft zum Gespräch und zur Unterstützung.
- Verweisen Sie die Studierenden an Beauftragte oder Berater*innen für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung, für Prüfungen zuständige Verwaltungseinheit oder den Prüfungsausschuss.
- Nehmen Sie Stellung zum Antrag auf Nachteilsausgleich, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Dies ist insbesondere relevant, um didaktische Notwendigkeit von Präsenz oder inhaltliche Relevanz von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs für zu erwerbende Kompetenzen zu klären.
- Halten Sie bewilligte Maßnahmen, die in Ihrer Hand liegen, ein. Eine Übersicht, was auf Sie zukommen kann, ist im nachstehenden Abschnitt umrissen.
Bitte bedenken Sie, dass es durch informelle Vorgehensweisen ohne Einbindung des Prüfungsamts zu Verletzungen des Gebots der Chancengleichheit kommen kann.