3. Konkrete Bedeutung für Sie als Lehrperson
Inhalt: Aufgaben von Ihnen als Prozessbeteiligte*n.
Aufgrund der Komplexität sind Sie als Lehrperson nicht für die Beantragung, Bewilligung oder Zuteilung von Nachteilsausgleichen (NTA) zuständig. Typische Aufgaben, die Ihnen als Akteur*in in diesem Prozess zufallen, sind die Folgenden:
- Signalisieren Sie den Studierenden eine Bereitschaft zum Gespräch und zur Unterstützung.
- Verweisen Sie die Studierenden an Beauftragte oder Berater*innen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, für Prüfungen zuständige Verwaltungseinheit oder den Prüfungsausschuss.
- Halten Sie bewilligte Maßnahmen, die in Ihrer Hand liegen, ein. Eine Übersicht, was auf Sie zukommen kann, ist im nachstehenden Abschnitt umrissen.
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