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Nachteilsausgleiche

Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf, welche Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung sowie Studierende mit Kind oder Pflegeverantwortung innerhalb von Prüfungssituationen vor große Herausforderungen stellen können. Um für jene Studierende chancengerechte Studien- und Prüfungssituationen herzustellen, besteht die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen. Hierbei dient der Nachteilsausgleich dem Ausgleich individueller sowie situationsbedingter Benachteiligungen und stellt keine Bevorzugung dar.

Dieser Einblick soll Ihnen als Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche (NTA) bei Studierenden dienen. Ziel ist es, Ihnen als Lehrperson transparent darzulegen, wer an der Hochschule was mit diesem Thema zu tun hat, für welche Studierenden NTA wichtig sind und auch, was evtl. in Ihrer Verantwortung liegt. Aufgrund der komplexen, standortspezifischen Ausgestaltung rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern sowie an den jeweiligen Hochschulen können zu bestimmten Aspekten lediglich allgemeine Hinweise gegeben oder auf weiterführende Informationsquellen verwiesen werden.

Hinweis: Die Inhalte entstammen dem Projekt „SHUFFLE – Hochschulinitiative digitale Barrierefreiheit für Alle“ und wurden angepasst.