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2. Antragsprozess

Inhalt: Skizzierung des Antragsprozesses.

Der Prozess zur Genehmigung von Nachteilsausgleichen ist nicht einheitlich geregelt. Das Verfahren ist an jeder Hochschule individuell festgelegt. Informieren Sie sich daher über die entsprechenden Regelungen und Abläufe an Ihrer Hochschule.

Beispiel Universität Bielefeld

An der Universität Bielefeld gilt folgendes Vorgehen: Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei dem*der Nachteilsausgleichsbeauftragten der jeweiligen Fakultät so früh wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen vor der betreffenden Prüfung, eingereicht werden. Hierfür ist das Formular zum Nachteilsausgleich (PDF) auszufüllen und von einer Ärztin bzw. einem Arzt zu unterschreiben. Anschließend wird das ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an den*die zuständige*n Nachteilsausgleichsbeauftragte*n übermittelt.

Zudem müssen die Studierenden in den darauffolgenden Semestern dem Prüfungsamt mitteilen, in welcher Veranstaltung und zu welchem Zeitpunkt eine Prüfungsleistung erbracht werden soll. Sie als Dozierende*r sind nicht für die Entscheidung über die Genehmigung des Nachteilsausgleichs zuständig. Lediglich für die Umsetzung.

Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Abschlusszeugnis oder Transkript vermerkt werden.