9. Menschenrechtsmodell
Inhalt: Behinderung als Menschenrechtsfrage, Ursprung und Entstehung, Grundlage für UN-BRK.
Das Menschenrechtsmodell versteht Behinderung als Frage von Rechten, Teilhabe und staatlicher Verpflichtung. Es bildet die Grundlage für die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (PDF) und fordert Selbstbestimmung, Inklusion und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen.
Dieses Modell lässt sich auf die Auseinandersetzung mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen als Menschenrechtsfrage in den 1990er-Jahren zurückführen, wie sie vom Forum behinderter Jurist*innen in Deutschland angestoßen wurde. Ebenso spiegelt es den Einfluss internationaler Behindertenbewegungen wider, die unter dem Motto „Nothing about us without us“ für ihre eigenen Rechte kämpften (Hirschberger, 2022, S. 102).
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