1.1 Grundlagen und Rechte
Inhalt: Rechtliche Grundlagen.
Um allen Studierenden die gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsprozessen zu ermöglichen, müssen auch die entsprechenden Prüfungsformate barrierefrei gestaltet sein. In diesem Abschnitt wird sich auf die barrierefreie Gestaltung von E-Prüfungen konzentriert, damit alle Studierenden die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Kompetenzen und ihr Wissen zu zeigen. Zudem profitieren von umgesetzten Maßnahmen zur Barrierefreiheit oftmals alle Studierenden, da sich die Nutzungserfahrung für alle verbessert.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auch rechtlich ist verankert, dass Prüfungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Hochschulen und Schulen sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für Studierende mit Behinderungen zu treffen. Studierende dürfen nicht benachteiligt werden. Daher sollte die barrierefreie Gestaltung von Prüfungen möglichst früh Priorität haben.
Beispielsweise ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (PDF) die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen/Erkrankungen in allen Lebensbereichen, einschließlich Bildung verankert. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert in Deutschland die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Dienstleistungen und Angebote.
Sofern Prüfungen nicht barrierefrei sind und von allen Studierenden problemlos bearbeitet werden können, kann dies für die Hochschule Konsequenzen nach sich ziehen. Beschwerden und potenzielle Klagen können die Folge der Nichteinhaltung sein.
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