2. Antragsprozess
Inhalt: Skizzierung des Antragsprozesses.
- Der*Die Studierende stellt schriftlich einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss.
- Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Prüfungsorgan, ggf. nach Beratung mit der*dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
- Nach Bewilligung erhält der*die Studierende eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Auflistung der bewilligten Maßnahmen. Dieser dient u. a. zur Vorlage bei Dozierenden.
Der rechtliche Umgang mit Behinderungen und möglichen Nachteilsausgleichen (NTA) im Studium ist komplex. Das liegt u. a. an drei Voraussetzungen, die nachweislich erfüllt sein müssen, damit eine Person Nachteilsausgleiche schriftlich beantragen kann. Die Auswahl passender Maßnahmen erfolgt einzelfallorientiert und sollte bestimmten Leitlinien folgen.
Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Abschlusszeugnis oder Transkript vermerkt werden.