2. Antragsprozess
Inhalt: Skizzierung des Antragsprozesses.
Der*DieDer
StudierendeProzessstelltzurschriftlichGenehmigungeinenvon Nachteilsausgleichen ist nicht einheitlich geregelt. Das Verfahren ist an jeder Hochschule individuell festgelegt. Informieren Sie sich daher über die entsprechenden Regelungen und Abläufe an Ihrer Hochschule.Beispiel Universität Bielefeld
An der Universität Bielefeld gilt folgendes Vorgehen: Der Antrag
beimaufzuständigenNachteilsausgleichPrüfungsausschuss.- muss bei dem*der Nachteilsausgleichsbeauftragten der jeweiligen Fakultät
Überso früh wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen vor der betreffenden Prüfung, eingereicht werden. Hierfür ist das Formular zum Nachteilsausgleich (PDF) auszufüllen und von einer Ärztin bzw. einem Arzt zu unterschreiben. Anschließend wird das ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an den*die zuständige*n Nachteilsausgleichsbeauftragte*n übermittelt.Zudem müssen die
BewilligungStudierendenentscheidetindasdenzuständigedarauffolgendenPrüfungsorgan,Semesternggf. nach Beratung mit der*dem Prüfungsamt mitteilen, in welcher Veranstaltung und zu welchem Zeitpunkt eine Prüfungsleistung erbracht werden soll. Sie als Dozierende*r sindBeauftragtennicht fürStudierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Nach Bewilligung erhält der*dieStudierendeEntscheidungeine schriftliche Benachrichtigung mit einer Auflistung der bewilligten Maßnahmen. Dieser dient u. a. zur Vorlage bei Dozierenden.
Der rechtliche Umgang mit Behinderungen und möglichen Nachteilsausgleichen (NTA) im Studium ist komplex. Das liegt u. a. an drei Voraussetzungen,über die nachweislichGenehmigung erfülltdes seinNachteilsausgleichs müssen,zuständig. damitLediglich einefür Persondie Nachteilsausgleiche schriftlich beantragen kann. Die Auswahl passender Maßnahmen erfolgt einzelfallorientiert und sollte bestimmten Leitlinien folgen.Umsetzung.
Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Abschlusszeugnis oder Transkript vermerkt werden.