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Grundgesetz (GG)

Inhalt: Allgemeine Informationen.

Das Grundgesetz legt mit seinen 146 Artikeln die „wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen“ der Bundesrepublik Deutschland fest und ist somit deren Verfassung (Deutscher Bundestag, o. D.). Am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet, bildet das Grundgesetz Basis für Demokratie und Zusammenleben in Deutschland. Unter anderem sichert es die gesetzliche Gleichstellung aller Menschen, unabhängig ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, sozialem Status oder einer Behinderung und schützt vor Benachteiligung.

Im Folgenden finden Sie relevante Gesetzespassagen für den Schutz beziehungsweise die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 GG).
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 Abs. 1 GG).
[...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 GG).