Hilfsmittel und assistive Technologien
Inhalt: Hilfsmittel, assistive Technologien, Einsatz im Studienalltag, Handlungsempfehlungen.
Hilfsmittel und assistive Technologien sind für viele Studierende mit BehinderungBeeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung selbstverständlicher Bestandteil ihres Studienalltags. Sie ermöglichen ihnen, trotz existierender Barrieren, die Teilhabe an Lehrveranstaltungen, Lernmaterialien und Prüfungen. Für Sie als Lehrende*r ist es daher hilfreich, grundlegende Informationen über Einsatz und Umgang mit Hilfsmitteln und assistiven Technologien zu kennen, um Lehre zugänglich zu gestalten. Nachfolgend finden Sie eine Abgrenzung beider Begrifflichkeiten, erhalten grundlegende Kenntnisse über deren Einsatzbereiche sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Lehralltag.
Hilfsmittel
Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilzuhaben. Sie ermöglichen es, den Alltag selbstständig zu gestalten, Bildungsangebote wahrzunehmen und einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ziel von Hilfsmitteln ist es, Barrieren abzubauen und individuelle Handlungs- und Teilhabemöglichkeiten zu erweitern.
Zu den Hilfsmitteln zählen eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsmöglichkeiten, wie Kommunikations- und Orientierungshilfen für Menschen mit Hör-, Seh- und Sprachbeeinträchtigung:
- Hörhilfen,
Screenreader,Screenreader,- unterstützten Kommunikationssysteme,
- Körperersatzstücke,
- orthopädische Anfertigungen,
Rollstühle,Rollstühle,- oder Gehhilfen.
Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Hilfsmittel, die je nach individuellem Bedarf eingesetzt werden, beispielsweise zur Unterstützung beim Lesen, Schreiben, Greifen, Bedienen technischer Geräte oder bei der Organisation von Alltag und Arbeit.
Im Zusammenhang mit Hilfsmitteln wird zunehmend auch der Begriff „assistive Technologien“ verwendet. Dieser umfasst insbesondere digitale und technische Lösungen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag, im Studium oder im Beruf unterstützen. Assistive Technologien sind damit Teil eines erweiterten Verständnisses von Hilfsmitteln, das technologische Entwicklungen aufgreift und neue Möglichkeiten der Teilhabe eröffnet.
Assistive Technologien
Im Kontext digitaler Barrierefreiheit zählen bestimmte Hard- und Softwarelösungen zu den assistiven Technologien. Dazu gehören beispielsweise Braillezeilen, die Bildschirminhalte in dynamisch aktualisierter Punktschrift ausgeben, oder Screenreader, die Inhalte von Computern und mobilen Endgeräten per Sprachausgabe zugänglich machen. Diese Technologien ermöglichen insbesondere blinden Menschen und solchen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Anwendungen (TH Köln, o. D.). Im weiteren Sinne zählen auch spezialisierte Apps zu den assistiven Technologien. Mit ihren Inhalten zur Strukturierung, Selbstorganisation und Reizregulation unterstützen sie speziell neurodivergente Studierende dabei, ihren Alltag zu strukturieren, Ablenkungen zu reduzieren, Routinen aufzubauen und ihre sozialen Teilhabechancen zu verbessern. Dadurch wirken sie funktional kompensierend, bauen Barrieren im Studienkontext ab, fördern Selbstständigkeit und ermöglichen Teilhabe (Weigand, 2026).
Viele assistive Technologien greifen direkt auf die Funktionen und Inhalte zu, die über Computer, Smartphones oder Tablets bereitgestellt werden. Dafür nutzen sie standardisierte Schnittstellen der jeweiligen Betriebssysteme und Anwendungsprogramme. Damit assistive Technologien zuverlässig funktionieren können, ist es erforderlich, dass diese technischen sowie strukturellen Standards eingehalten werden. Andernfalls können Inhalte nicht korrekt erkannt, ausgegeben oder bedient werden.
Darüber hinaus spielt die semantische Struktur von Inhalten eine zentrale Rolle. Seiten müssen logisch, konsistent und semantisch korrekt aufgebaut sein, damit Nutzer*innen mit assistiven Technologien sich orientieren und Inhalte effizient erfassen können. Auch Sie als Lehrende*rtragenr tragen hierzu bei, indem Sie Inhalte mit den vorgesehenen Formatierungs- und Gestaltungsfunktionen erstellen, etwa durch den Einsatz von Überschriftenhierarchien,Überschrifthierarchien, Listenformatierungen und klar strukturierten Dokumenten. Weitere Informationen sowie detaillierte Anleitung zur barrierefreien Dokumenten- und Kurs-Erstellung finden Sie unterDokumenteundLMS-Kurse.
Nur wenn technische Standards und didaktische Gestaltung zusammenspielen, können assistive Technologien ihr volles Potenzial entfalten.
Weitere Informationen sowie detaillierte Anleitung zur barrierefreien Dokumenten- und Kurs-Erstellung finden Sie unter Dokumente und Lern-Management-Systeme (LMS).
Unterschied assistive Technologien und Hilfsmittel
Auf einen Blick: Kernunterschiede und Merkmale auf einen Blick
Hilfsmittel (umfassender):
- Definition: Alle Geräte, die eine Behinderung kompensieren, vorbeugen oder den Erfolg einer Behandlung sichern.
- Beispiele: Klassische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte, Prothesen, Sehhilfen.
- Fokus: Physische Unterstützung und Teilhabe im Alltag.
Assistive Technologien (fokussiert):
- Definition: Der eingedeutschte Begriff für „assistive technology“bezeichnet technische Hilfsmittel zur Überwindung von Barrieren, oft im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
- Beispiele: Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerung, Spezialtastaturen, Screenmagnifier, spezielle Apps.
- Fokus: Digitale Teilhabe, Bedienung von Computern/Smartphones und Informationszugang.
Assistive Technologien zählen grundsätzlich zu den Hilfsmitteln, jedoch umfasst der Begriff „Hilfsmittel“ ein deutlich breiteres Spektrum. Während alle assistiven Technologien als Hilfsmittel gelten, trifft dies umgekehrt nicht auf alle Hilfsmittel zu. Viele assistive Technologien greifen auf Funktionen und Informationen zu, die über Computer, Smartphones oder andere digitale Endgeräte bereitgestellt werden. Sowohl Hilfsmittel als auch assistive Technologien verfolgen das gemeinsame Ziel, die Selbstständigkeit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern (TH Köln, o. D.).
Der Begriff „Hilfsmittel“ bezeichnet in der Regel – häufig auch im rechtlichen Sinne – Gegenstände oder technische Lösungen, die dazu dienen, beeinträchtigungs- oder erkrankungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Hierzu zählen beispielsweise Rollstühle, Prothesen oder Sehhilfen. Assistive Technologien hingegen beziehen sich spezifisch auf technische Hard- und Softwarelösungen, die den Zugang zu Informationen, digitalen Inhalten und Kommunikation ermöglichen oder erleichtern. Sie stellen damit eine spezialisierte Form von Hilfsmitteln dar und sind insbesondere im Bereich der digitalen Barrierefreiheit von zentraler Bedeutung (REHADAT, o. D.).
Einsatz von Hilfsmitteln und assistiven Technologien im Studienalltag
Hilfsmittel und assistive Technologien ermöglichen Studierenden mit Beeinträchtigungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium. Sie gleichen Barrieren aus, die nicht durch mangelnde Fähigkeiten entstehen, sondern durch nicht barrierefreie Lehr-, Lern- und Prüfungsformate.
Hilfsmittel und assistive Technologien sind kein „Sonderbedarf“, sondern ein zentrales Instrument inklusiver und guter Hochschullehre.
Der Einsatz assistiver Technologien erfolgt beispielsweise bei dem Zugang von Materialien. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Materialien an sich technisch barrierefrei sind.
Beispiele
- Screenreader lesen Texte auf dem Bildschirm vor und ermöglichen blinden Studierenden oder solchen mit starker Sehbeeinträchtigung den Zugang zu Skripten, PDFs oder Lernplattformen.
- Vergrößerungssoftware unterstützt Studierende mit Sehbeeinträchtigungen beim Lesen von Präsentationen oder digitalen Texten.
- Text-zu-Sprache-Programme werden auch von Studierenden mit Lese- oder Konzentrationsschwierigkeiten genutzt, um längere Texte besser zu erfassen.
Darüber hinaus helfen assistive Technologien beim Umgang mit Sprache und Text und unterstützen beim Schreiben, Lesen und Verstehen. Nicht alle Studierenden können Texte gleich schnell lesen oder schriftlich formulieren.
Beispiele
- Spracherkennungssoftware ermöglicht es Studierenden mit motorischen Beeinträchtigungen oder chronischen Schmerzen, Texte zu diktieren, statt zu tippen.
- Rechtschreib- und Grammatiktools unterstützen Studierende mit Legasthenie oder Deutsch als Zweitsprache.
- Lesehilfen (z. B. Hervorheben von Zeilen, Anpassung von Schriftarten) erleichtern das Textverständnis.
In Präsenz- und Online-Lehre können akustische, visuelle oder organisatorische Barrieren entstehen. Der Einsatz von assistiven Technologien kann die uneingeschränkte Teilnahme an Lehrveranstaltungen sichern.
Beispiele
- Live-Untertitel oder Transkriptionssoftware unterstützen gehörlose und schwerhörige Studierende in Vorlesungen und Seminaren.
Mitschrift- und Aufnahmehilfenhelfen beispielsweise Studierenden mit Aufmerksamkeitsbeeinträchtigungen.- Zeit- und Strukturierungstools unterstützen beispielsweise Studierende mit AD(H)S oder psychischen Erkrankungen bei der Organisation von Lernprozessen.
Warum sollten Sie als Lehrende*r sich über den Gebrauch informieren?
Da Hilfsmittel und assistive Technologien für viele Studierende eine grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium darstellen, ist es wichtig, dass Sie als Lehrende über Bedeutung und Gebrauch eben dieser informiert sind.
Dabei heißt sich zu informieren nicht, (technische) Expertise aufzubauen oder einzelne Technologien selbst zu nutzen. Entscheidend ist ein grundlegendes Verständnis dafür, wie Hilfsmittel und assistive Technologien im Studienalltag eingesetzt werden und unter welchen Bedingungen ihr Gebrauch unterstützt oder unbeabsichtigt eingeschränkt wird. Fehlendes Wissen kann dazu führen, dass der Einsatz technischer Hilfsmittel pauschal untersagt wird oder Studierende ihre Bedarfe immer wieder rechtfertigen müssen.
Informierte Lehrende können Anfragen von Studierenden sachlich einordnen, angemessen reagieren und bei Bedarf an zuständige Stellen verweisen. Sie tragen zu einer respektvollen sowie vertrauensvollen Kommunikation bei und vermeiden unbewusste Wertungen oder Kontrollmechanismen. Zugleich unterstützt Wissen über Hilfsmittel und assistive Technologien die rechtssichere Gestaltung von Lehre und Prüfungen und hilft, unbeabsichtigte Benachteiligungen zu vermeiden.
Die Auseinandersetzung mit Hilfsmitteln und assistiven Technologien ist damit kein Zusatz, sondern Teil professioneller Hochschullehre. Sie trägt dazu bei, Barrieren abzubauen, Chancengleichheit zu fördern und Lehre so zu gestalten, dass fachliche Leistungen unabhängig von individuellen EinschränkungenBeeinträchtigungen/Erkrankungen sichtbar werden.
Handlungsempfehlungen für Sie als Lehrperson
Für Sie als Lehrende ist im Hochschulalltag wichtig, Hilfsmittel und assistive Technologien als persönliche Arbeitsmittel von Studierenden anzuerkennen. Entscheidend ist ein informierter, respektvoller und pragmatischer Umgang, der die Nutzung ermöglicht und nicht behindert. Dazu können Sie die folgenden Handlungsempfehlungen im Lehralltag unterstützen.
Erkennen Sie Hilfsmittel und assistive Technologien als legitime Studienmittel an und vermitteln Sie eine Haltung, die zeigt, dass der Gebrauch und Umgang mit diesen keinen „Sonderfall“, sondern ein reguläres Mittel zur Studienbewältigung darstellen.
Hinweis
- Behandeln Sie Hilfsmittel und assistive Technologien als individuelle Unterstützung
undnichtund nicht als Vorteil. - Hinterfragen Sie die Nutzung nicht grundsätzlich („Brauchen Sie das wirklich?“).
- Vermeiden Sie wertende Kommentare oder Vergleiche mit anderen Studierenden.
- Sehen Sie Absprachen als dynamisch, nicht als einmalige Ausnahme.
- Bleiben Sie offen für Anpassungen, wenn sich Bedarfe ändern.
Hilfreiche Tipps
Behandeln Sie Hilfsmittel und assistive Technologien als individuelle Unterstützung undnicht als Vorteil.Hinterfragen Sie die Nutzung nicht grundsätzlich („Brauchen Sie das wirklich?“).Vermeiden Sie wertende Kommentare oder Vergleiche mit anderen Studierenden.Sehen Sie Absprachen als dynamisch, nicht als einmalige Ausnahme.Bleiben Sie offen für Anpassungen, wenn sich Bedarfe ändern.
Studierende sind nicht dazu verpflichtet, ihre Beeinträchtigung/Erkrankung oder die Funktionsweise ihrer Technologien zu erklären. Daher sollten Sie keine Detailkenntnisse verlangen oder einfordern.
Hilfreiche Tipps
Hinweis
- Fragen Sie nicht nach Diagnosen oder medizinischen Hintergründen.
- Akzeptieren Sie, dass Studierende selbst wissen, welches Hilfsmittel oder welche Technologie sie benötigen.
- Vermeiden Sie technische Nachfragen aus Neugier („Wie genau funktioniert das?“).
Im Lehr- und Prüfungskontext sollten Sie die Nutzung aktiv ermöglichen. Hilfsmittel und assistive Technologien dürfen nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden. Entsprechend können Sie den Studierenden ermöglichen, ihre fachlichen Kompetenzen und Leistungen zu zeigen, ohne dass diese dabei auf technische Hürden stoßen.
Hilfreiche Tipps
Hinweis
- Untersagen Sie technische Hilfsmittel nicht pauschal, ohne Ausnahmen zu prüfen.
- Klären Sie frühzeitig, ob der Einsatz assistiver Technologien organisatorische Anpassungen erfordert (z. B. bei Prüfungen).
- Stimmen Sie sich bei Unsicherheiten mit Prüfungsamt oder Beratungsstellen ab, statt Anfragen abzulehnen.
Viele Studierende nutzen Hilfsmittel und assistive Technologien nur dann offen, wenn sie sich sicher fühlen. Durch eine offene und niedrigschwellige Kommunikation dazu können Sie signalisieren, dass die Nutzung zum normalen Lehralltag dazu gehört.
Hilfreiche Tipps
Hinweis
- Kommunizieren Sie zu Semesterbeginn, dass der Einsatz von Hilfsmitteln sowie assistiven Technologien selbstverständlich ist.
- Platzieren Sie entsprechende Hinweise im Syllabus oder Kursraum.
Machen Sie ihren Studierenden deutlich, dass Sie vertraulich und respektvoll mit dem Einsatz von Hilfsmitteln und assistiven Technologien umgehen. Gespräche darüber können sensible Informationen betreffen. Außerdem sind Sie als Lehrende nicht verantwortlich für technische Beratung oder Auswahl.
Hilfreiche Tipps
Hinweis
- Klären Sie Anliegen nicht öffentlich im Seminar oder in E-Mails mit vielen Empfänger*innen.
- Behandeln Sie Informationen vertraulich und zweckgebunden.
- Dokumentieren Sie Absprachen nur, wenn notwendig, und geben Sie sie nicht ungefragt weiter.
- Verweisen Sie gezielt an zuständige Beratungs- oder Supportstellen.
Weitere Informationen zu assistiven Technologien sowie Adaptionsstrategien aufgeschlüsselt nach Beeinträchtigung/Erkrankung finden Sie unter Beeinträchtigungen, chronische und psychische Erkrankungen.