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Hilfsmittel und assistive Technologien

Inhalt: Hilfsmittel, assistive Technologien, Handlungsempfehlungen.

Hilfsmittel und assistive Technologien sind für viele Studierende mit Behinderung selbstverständlicher Bestandteil ihres Studienalltags. Sie ermöglichen die Teilhabe an Lehrveranstaltungen, Lernmaterialien und Prüfungen, wenn Barrieren existieren, die nicht durch fachliche Fähigkeiten, sondern durch Rahmenbedingungen gegeben sind. Für Sie als Lehrende*r ist es daher hilfreich, grundlegende Informationen über Einsatz und Umgang mit Hilfsmitteln und assistiven Technologien zu kennen, um Lehre professionell, fair und zugänglich zu gestalten. Nachfolgend finden Sie nicht nur eine Abgrenzung zwischen beiden Begriffen, Sie erhalten grundlegende Kenntnisse über deren Einsatzbereichen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Lehralltag.

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilzuhaben. Sie ermöglichen es, den Alltag selbstständig zu gestalten, Bildungsangebote wahrzunehmen und einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ziel von Hilfsmitteln ist es nicht, Beeinträchtigungen oder Erkrankungen zu „kompensieren“, sondern Barrieren abzubauen und individuelle Handlungs- und Teilhabemöglichkeiten zu erweitern.

Zu den Hilfsmitteln zählen eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsmöglichkeiten, wie Kommunikations- und Orientierungshilfen für Menschen mit Hör-, Seh- und Sprachbeeinträchtigung. Diese reichen von Hörhilfen über Screenreader bis zu unterstützten Kommunikationssystemen. Auch Mobilitätshilfen, wie Körperersatzstücke, orthopädische Anfertigungen, Rollstühle oder Gehhilfen spielen eine zentrale Rolle. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Hilfsmittel, die je nach individuellem Bedarf eingesetzt werden, beispielsweise zur Unterstützung beim Lesen, Schreiben, Greifen, Bedienen technischer Geräte oder bei der Organisation von Alltag und Arbeit.

Zu den Hilfsmitteln zählen eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsformen. Dazu gehören unter anderem Kommunikations- und Orientierungshilfen für hör-, seh- und beeinträchtigte Menschen, wie Hörhilfen, Screenreader oder unterstützte Kommunikationssysteme. Auch Mobilitätshilfen spielen eine zentrale Rolle, etwa Körperersatzstücke, orthopädische Anfertigungen, Rollstühle oder Gehhilfen, die Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Hilfsmittel, die je nach individuellem Bedarf eingesetzt werden, beispielsweise zur Unterstützung beim Lesen, Schreiben, Greifen sowie Bedienen technischer Geräte oder bei der Organisation von Alltag und Arbeit.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln und technischen Hilfen ist rechtlich verankert. Sie dient der im Gesetz zur „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (SGB IX) angestrebten möglichst weitgehenden individuellen Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit. Hilfsmittel sollen Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ihre Lebensführung eigenständig zu gestalten und gleichberechtigt an Gesellschaft, Bildung und Arbeit teilzuhaben (REHADAT, o. D.). Hilfsmittel, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind, werden in der Regel eigenständig von den Studierenden beantragt und beschafft. Sobald die Zuständigkeiten geklärt und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen meist die überörtlichen Sozialhilfeträger, in bestimmten Fällen auch die Krankenkassen, die Kosten für die für das Studium notwendigen Hilfsmittel (Deutsches Studierendenwerk (DSW), 2023).

Im Zusammenhang mit Hilfsmitteln wird zunehmend auch der Begriff „assistive Technologien“ verwendet. Dieser umfasst insbesondere digitale und technische Lösungen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag, im Studium oder im Beruf unterstützen. Assistive Technologien sind damit Teil eines erweiterten Verständnisses von Hilfsmitteln, das technologische Entwicklungen aufgreift und neue Möglichkeiten der Teilhabe eröffnet.

Assistive Technologien

Im Kontext digitaler Barrierefreiheit zählen bestimmte Hard- und Softwarelösungen zu den assistiven Technologien. Dazu gehören beispielsweise Braillezeilen, die Bildschirminhalte in dynamisch aktualisierter Punktschrift ausgeben, oder Screenreader, die Inhalte von Computern und mobilen Endgeräten per Sprachausgabe zugänglich machen. Diese Technologien ermöglichen speziell blinden Menschen und solchen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Anwendungen (TH Köln, o. D.). Im weiteren Sinne zählen auch spezialisierte Apps zu den assistiven Technologien. Mit ihren Inhalten zur Strukturierung, Selbstorganisation und Reizregulation unterstützen sie beispielsweise neurodiverse Studierende dabei, ihren Alltag zu strukturieren, Ablenkungen zu reduzieren und Routinen aufzubauen. Diese können funktional kompensierend wirken, Barrieren im Studienkontext abbauen, Selbstständigkeit fördern und Teilhabe ermöglichen (Weigand, 2026).

Viele assistive Technologien greifen direkt auf die Funktionen und Inhalte zu, die über Computer, Smartphones oder Tablets bereitgestellt werden. Dafür nutzen sie standardisierte Schnittstellen der jeweiligen Betriebssysteme und Anwendungsprogramme. Damit assistive Technologien zuverlässig funktionieren können, ist es erforderlich, dass diese technischen Standards eingehalten werden. Andernfalls können Inhalte nicht korrekt erkannt, ausgegeben oder bedient werden.

Besonders im webbasierten Umfeld ist die Einhaltung technischer und struktureller Standards entscheidend. Lernplattformen und andere webbasierte Systeme müssen valides HTML verwenden, damit Inhalte von assistiven Technologien korrekt interpretiert werden können. Zudem müssen Programmfunktionen technisch so umgesetzt sein, dass sie von assistiver Software „abgegriffen“ und bedient werden können, etwa durch Tastaturnavigation oder Screenreader.

Darüber hinaus spielt die semantische Struktur von Inhalten eine zentrale Rolle. Seiten müssen logisch, konsistent und semantisch korrekt aufgebaut sein, damit Nutzer*innen mit assistiven Technologien sich orientieren und Inhalte effizient erfassen können. Auch Sie als Lehrende tragen hierzu bei, indem Sie Inhalte mit den vorgesehenen Formatierungs- und Gestaltungsfunktionen erstellen, etwa durch den Einsatz von Überschriftformaten, Listenformatierungen und klar strukturierten Dokumenten. Weitere Informationen sowie detaillierte Anleitung zur barrierefreien Dokumenten- und Kurs-Erstellung finden Sie unter Dokumente und LMS-Kurse. Nur wenn technische Standards und didaktische Gestaltung zusammenspielen, können assistive Technologien ihr volles Potenzial entfalten.

Unterschied assistive Technologien und Hilfsmittel

Assistive Technologien zählen grundsätzlich zu den Hilfsmitteln, jedoch umfasst der Begriff „Hilfsmittel“ ein deutlich breiteres Spektrum. Während alle assistiven Technologien als Hilfsmittel gelten, trifft dies umgekehrt nicht auf alle Hilfsmittel zu. Viele assistive Technologien greifen auf Funktionen und Informationen zu, die über Computer, Smartphones oder andere digitale Endgeräte bereitgestellt werden. Sowohl Hilfsmittel als auch assistive Technologien verfolgen das gemeinsame Ziel, die Selbstständigkeit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern (TH Köln, o. D.).

Der Begriff „Hilfsmittel“ bezeichnet in der Regel – häufig auch im rechtlichen Sinne – Gegenstände oder technische Lösungen, die dazu dienen, beeinträchtigungs- oder erkrankungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Hierzu zählen beispielsweise Rollstühle, Prothesen oder Sehhilfen. Assistive Technologien hingegen beziehen sich spezifisch auf technische Hard- und Softwarelösungen, die den Zugang zu Informationen, digitalen Inhalten und Kommunikation ermöglichen oder erleichtern. Sie stellen damit eine spezialisierte Form von Hilfsmitteln dar und sind insbesondere im Bereich der digitalen Barrierefreiheit von zentraler Bedeutung (REHADAT, o. D.).

Kernunterschiede und Merkmale auf einen Blick

Hilfsmittel (umfassender):

  • Definition: Alle Geräte, die eine Behinderung kompensieren, vorbeugen oder den Erfolg einer Behandlung sichern.
  • Beispiele: Klassische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte, Prothesen, Sehhilfen.
  • Fokus: Physische Unterstützung und Teilhabe im Alltag.

Assistive Technologien (fokussiert):

  • Definition: Der eingedeutschte Begriff für „assistive technology“bezeichnet technische Hilfsmittel zur Überwindung von Barrieren, oft im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
  • Beispiele: Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerung, Spezialtastaturen, Screenmagnifier, spezielle Apps.
  • Fokus: Digitale Teilhabe, Bedienung von Computern/Smartphones und Informationszugang. 

Wofür brauchen Studierende Hilfsmittel/Assistive Technologien?

Hilfsmittel und assistive Technologien ermöglichen Studierenden mit Beeinträchtigungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium. Sie gleichen Barrieren aus, die nicht durch mangelnde Fähigkeiten entstehen, sondern durch nicht barrierefreie Lehr-, Lern- und Prüfungsformate. Sie sind kein „Sonderbedarf“, sondern ein zentrales Instrument inklusiver und guter Hochschullehre.

Der Einsatz assistiver Technologien erfolgt beispielsweise bei dem Zugang von Materialien. Sofern Studienmaterialien in Formaten vorliegen, die nicht für alle Studierenden zugänglich sind, kommen assistive Technologien zum Einsatz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Materialien technisch barrierefrei sind.

Beispiele
  • Screenreader lesen Texte auf dem Bildschirm vor und ermöglichen blinden Studierenden oder solchen mit starker Sehbeeinträchtigung den Zugang zu Skripten, PDFs oder Lernplattformen.
  • Vergrößerungssoftware unterstützt Studierende mit Sehbeeinträchtigungen beim Lesen von Präsentationen oder digitalen Texten.
  • Text-zu-Sprache-Programme ermöglichen es Texte zu hören anstatt sie lesen zu müssen. Das kann vor allem bei schwierigen und langen Textpassagen, die viel Konzentration erfordern, hilfreich sein.

In Präsenz- und Online-Lehre können akustische, visuelle oder organisatorische Barrieren entstehen. Der Einsatz von assistiven Technologien kann die uneingeschränkte Teilnahme an Lehrveranstaltungen sichern.

Beispiele
  • Live-Untertitel oder Transkriptionssoftware unterstützen gehörlose und schwerhörige Studierende in Vorlesungen und Seminaren.
  • Zeit- und Strukturierungstools unterstützen beispielsweise Studierende mit ADHS oder psychischen Erkrankungen bei der Organisation von Lernprozessen.

Warum sollten Sie als Lehrende*r sich über den Gebrauch informieren?

Da Hilfsmittel und assistive Technologien für viele Studierende eine grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium darstellen, ist es wichtig, dass Sie als Lehrende über Bedeutung und Gebrauch eben dieser informiert sind.

Dabei heißt sich zu informieren nicht, (technische) Expertise aufzubauen oder einzelne Technologien selbst zu nutzen. Entscheidend ist ein grundlegendes Verständnis dafür, wie Hilfsmittel und assistive Technologien im Studienalltag eingesetzt werden und unter welchen Bedingungen ihr Gebrauch unterstützt oder unbeabsichtigt eingeschränkt wird. Fehlendes Wissen kann dazu führen, dass der Einsatz technischer Hilfsmittel pauschal untersagt wird oder Studierende ihre Bedarfe immer wieder rechtfertigen müssen.

Informierte Lehrende können Anfragen von Studierenden sachlich einordnen, angemessen reagieren und bei Bedarf an zuständige Stellen verweisen. Sie tragen zu einer respektvollen sowie vertrauensvollen Kommunikation bei und vermeiden unbewusste Wertungen oder Kontrollmechanismen. Zugleich unterstützt Wissen über Hilfsmittel und assistive Technologien die rechtssichere Gestaltung von Lehre und Prüfungen und hilft, unbeabsichtigte Benachteiligungen zu vermeiden.

Die Auseinandersetzung mit Hilfsmitteln und assistiven Technologien ist damit kein Zusatz, sondern Teil professioneller Hochschullehre. Sie trägt dazu bei, Barrieren abzubauen, Chancengleichheit zu fördern und Lehre so zu gestalten, dass fachliche Leistungen unabhängig von individuellen Einschränkungen sichtbar werden.

Handlungsempfehlungen für Sie als Lehrperson

Für Sie als Lehrende ist im Hochschulalltag wichtig, Hilfsmittel und assistive Technologien als persönliche Arbeitsmittel von Studierenden anzuerkennen. Entscheidend ist ein informierter, respektvoller und pragmatischer Umgang, der die Nutzung ermöglicht und nicht behindert. Dazu können Sie die folgenden Handlungsempfehlungen im Lehralltag unterstützen.

Erkennen Sie Hilfsmittel und assistive Technologien als legitime Studienmittel an und vermitteln Sie eine Haltung, die zeigt, dass der Gebrauch und Umgang mit diesen keinen „Sonderfall“, sondern ein reguläres Mittel zur Studienbewältigung darstellen.

Weiterführende Informationen
  • Behandeln Sie Hilfsmittel und assistive Technologien als individuelle Unterstützung und nicht als Vorteil.
  • Hinterfragen Sie die Nutzung nicht grundsätzlich („Brauchen Sie das wirklich?“).
  • Vermeiden Sie wertende Kommentare oder Vergleiche mit anderen Studierenden.
  • Sehen Sie Absprachen als dynamisch, nicht als einmalige Ausnahme.
  • Bleiben Sie offen für Anpassungen, wenn sich Bedarfe ändern.

Studierende sind nicht dazu verpflichtet, ihre Beeinträchtigung/Erkrankung oder die Funktionsweise ihrer Technologien zu erklären. Daher sollten Sie keine Detailkenntnisse verlangen oder einfordern.

Weiterführende Informationen
  • Fragen Sie nicht nach Diagnosen oder medizinischen Hintergründen.
  • Akzeptieren Sie, dass Studierende selbst wissen, welches Hilfsmittel oder welche Technologie sie benötigen.
  • Vermeiden Sie technische Nachfragen aus Neugier („Wie genau funktioniert das?“).

Im Lehr- und Prüfungskontext sollten Sie die Nutzung aktiv ermöglichen. Hilfsmittel und assistive Technologien dürfen nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden. Entsprechend können Sie den Studierenden ermöglichen, ihre fachlichen Kompetenzen und Leistungen zu zeigen, ohne dass diese dabei auf technische Hürden stoßen.

Weiterführende Informationen
  • Untersagen Sie technische Hilfsmittel nicht pauschal, ohne Ausnahmen zu prüfen.
  • Klären Sie frühzeitig, ob der Einsatz assistiver Technologien organisatorische Anpassungen erfordert (z. B. bei Prüfungen).
  • Stimmen Sie sich bei Unsicherheiten mit Prüfungsamt oder Beratungsstellen ab, statt Anfragen abzulehnen.

Viele Studierende nutzen Hilfsmittel und assistive Technologien nur dann offen, wenn sie sich sicher fühlen. Durch eine offene und niedrigschwellige Kommunikation dazu können Sie signalisieren, dass die Nutzung zum Lehralltag dazu gehört.

Weiterführende Informationen
  • Kommunizieren Sie zu Semesterbeginn, dass der Einsatz von Hilfsmitteln sowie assistiven Technologien selbstverständlich ist.
  • Platzieren Sie entsprechende Hinweise im Syllabus oder Kursraum.

Machen Sie ihren Studierenden deutlich, dass Sie vertraulich und respektvoll mit dem Einsatz von Hilfsmitteln und assistiven Technologien umgehen. Gespräche darüber können sensible Informationen betreffen. Außerdem sind Sie als Lehrende nicht verantwortlich für technische Beratung oder Auswahl.

Weiterführende Informationen
  • Klären Sie Anliegen nicht öffentlich im Seminar oder in E-Mails mit vielen Empfänger*innen.
  • Behandeln Sie Informationen vertraulich und zweckgebunden.
  • Dokumentieren Sie Absprachen nur, wenn notwendig, und geben Sie sie nicht ungefragt weiter.
  • Verweisen Sie gezielt an zuständige Beratungs- oder Supportstellen.

Weitere Informationen zu assistiven Technologien sowie Adaptionsstrategien aufgeschlüsselt nach Beeinträchtigung/Erkrankung finden Sie unter Beeinträchtigungen, chronische und psychische Erkrankungen.